Artikel: 2265 - Anbaugerät BELLON MARIO A/P 1550 Tellermähwerk mit Zapfwelle
Beendet
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Auktionshaus Chemnitz versteigert im fremden Namen und für fremde Rechnung.
Die Teilnahme an der Auktion ist nur für Gewerbetreibende möglich!
Alle Artikel werden ausdrücklich in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Das Auktionshaus sowie der Einlieferer übernehmen keinerlei Gewährleistung und Sachmängelhaftung für die gebrauchten Auktionsgegenstände.
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die gebrauchten Gegenstände Mängel aufweisen und sollten vor Gebotsabgabe eingehend besichtigt werden.
Das Auktionshaus Chemnitz weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche zum Verkauf stehende Artikel ungeprüft sind. Bei allen zum Verkauf stehenden Fahrzeugen und Maschinen ist davon auszugehen, dass diese bereits einen nicht unerheblichen Vorschaden erlitten haben.
Alle Angaben im Auktionskatalog (z. B. technische Informationen, Daten, Maße, Baujahre und Kilometerstände) sind unverbindliche Angaben vom Einlieferer und werden vom Auktionshaus nicht überprüft.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass Gebote nur abgegeben werden sollen, wenn sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind und diese bedingungslos akzeptieren.
Das Aufgeld für unsere Auktionen beträgt 15 % zzgl. Mehrwertsteuer für Präsenzauktionen in unseren Geschäftsräumen vor Ort in 09228 Chemnitz und 18 % zzgl. Mehrwertsteuer für Online-Bieter, Live-Online Bieter, Bieter bei Vor-Ort-Versteigerungen direkt beim Einlieferer oder bei Insolvenzversteigerungen.
Sämtliche Neueingänge werden sofort online gestellt. Sobald ein Artikel online gestellt ist haben sie die Möglichkeit, Online-Vorgebebote abzugeben und die Artikel auf dem Auktionsgelände nach vorheriger Anmeldung zu besichtigen.
Großer Vorbesichtigungstag immer ein Tag vor Auktionstermin in der Zeit von 10.00 bis 17.30 Uhr. An diesem Tag ist die Besichtigung mit Fahrzeugschlüssel gegen Pfand möglich. Die Vorbesichtigung der Artikel ist ausdrücklich erwünscht und auch für Online-Bieter unabdinglich! Mit Abgabe eines Gebots bestätigen sie, die Versteigerungsartikel in Augenschein genommen zu haben und akzeptieren den Zustand.
Vorgebote
Abgegebene Gebote in Form von Online-Vorgeboten gelten als gesetzt. Mit dem höchsten abgegebenen Vorgebot startet die Präsenzauktion sowie die Live-Online-Auktion. Die Gebotsschritte zwischen dem zweithöchsten Gebot und dem Höchsgebot werden nicht vom Versteigerer mitgeboten!
Schriftliche Gebote
Schriftliche Gebote werden ab sofort nicht mehr angenommen, da die Möglichkeit besteht, Gebote online abzugeben bzw. an einer Live-Online-Auktion teilzunehmen.
Telefonische Gebote
Telefonische Gebote werden ab sofort nicht mehr angenommen, die die Möglichkeit besteht, Gebote online abzugeben bzw. an einer Live-Online-Auktion teilzunehmen.
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